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Rechtlicher Rahmen: Wann ist der Einsatz einer Dashcam DSGVO-konform?
Rechtlicher Rahmen: Wann ist der Einsatz einer Dashcam DSGVO-konform?
Der Einsatz einer Dashcam im Auto bewegt sich in Deutschland auf einem schmalen Grat zwischen legitimer Beweissicherung und dem Schutz personenbezogener Daten. Die DSGVO setzt hier sehr klare Maßstäbe, die über das bloße „Nicht-dauerhafte Filmen“ hinausgehen. Entscheidend ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten – und dazu zählen bereits Autokennzeichen oder Gesichter anderer Verkehrsteilnehmer – nur dann zulässig ist, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und dieses Interesse nicht durch die Rechte und Freiheiten der Betroffenen überlagert wird.
Ein Dashcam-Einsatz kann DSGVO-konform sein, wenn:
- die Aufzeichnung anlassbezogen erfolgt, also etwa nur bei plötzlichen Ereignissen wie einem Unfall oder einer Gefahrensituation,
- die Speicherung der Aufnahmen zeitlich stark begrenzt ist (meist wenige Sekunden vor und nach dem Ereignis),
- die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden, sondern sich automatisch überschreiben, sofern kein relevanter Vorfall eintritt,
- eine technische Umsetzung gewählt wird, die eine datensparsame Verarbeitung sicherstellt (z. B. Loop-Funktion, keine Cloud-Übertragung ohne Verschlüsselung),
- der Zweck der Aufzeichnung klar definiert und dokumentiert ist (z. B. ausschließlich zur Unfallaufklärung),
- die Aufnahmen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, sofern keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
Eine Besonderheit: Die sogenannte Haushaltsausnahme, die private Aufnahmen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausnimmt, greift im Straßenverkehr in der Regel nicht. Sobald andere Personen oder Fahrzeuge erfasst werden, gelten die strengen Datenschutzvorgaben uneingeschränkt.
Wer eine Dashcam nutzen möchte, muss also nicht nur die Technik, sondern auch die rechtlichen Feinheiten im Blick behalten. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, bewegt sich der Einsatz im grünen Bereich der DSGVO.
Zulässige Zwecke für Dashcam-Aufzeichnungen: Was erlaubt ist – und was nicht
Zulässige Zwecke für Dashcam-Aufzeichnungen: Was erlaubt ist – und was nicht
Die DSGVO lässt Dashcam-Aufzeichnungen nur für ganz bestimmte Zwecke zu. Es reicht nicht, einfach „für alle Fälle“ zu filmen. Vielmehr muss ein konkreter Anlass vorliegen, der das Interesse an der Aufnahme rechtfertigt. Typischerweise sind das plötzliche Gefahrensituationen oder tatsächliche Unfälle. Auch zur Abwehr von unmittelbar drohenden Schäden am eigenen Fahrzeug kann eine Aufnahme zulässig sein, sofern sie sich auf diesen Zweck beschränkt.
- Erlaubt: Das Sichern von Beweisen bei Verkehrsunfällen, wenn keine andere Möglichkeit zur Dokumentation besteht.
- Erlaubt: Die kurzfristige Speicherung von Aufnahmen bei außergewöhnlichen Verkehrsvorfällen, zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Vandalismus, sofern die Aufzeichnung auf das Ereignis begrenzt bleibt.
- Nicht erlaubt: Das fortlaufende Mitschneiden der gesamten Fahrt ohne konkreten Anlass, selbst wenn die Aufnahmen später gelöscht werden.
- Nicht erlaubt: Die Nutzung der Dashcam zur Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer oder zur Sammlung von Material für private oder öffentliche Zwecke.
- Nicht erlaubt: Die Speicherung oder Weitergabe von Aufnahmen an Dritte, wenn kein rechtlich zulässiger Grund vorliegt.
Die Zweckbindung ist also kein bloßes Detail, sondern das zentrale Kriterium: Nur wenn der Einsatz der Dashcam auf einen konkreten, legitimen Zweck beschränkt bleibt, ist er mit der DSGVO vereinbar. Wer darüber hinausgeht, riskiert empfindliche Sanktionen und muss mit der Unverwertbarkeit der Aufnahmen rechnen.
Vor- und Nachteile der DSGVO-konformen Dashcam-Nutzung im Überblick
Pro | Contra |
---|---|
Kann bei Unfällen als Beweismittel dienen, sofern DSGVO-konform aufgezeichnet | Strenge Anforderungen an Anlass, Aufnahmedauer und Speichervorgang |
Automatische Aufnahme bei Gefahrensituation oder Unfall schützt eigene Rechte | Permanentes, anlassloses Filmen ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern führen |
Erhöht die Chancen auf objektive Klärung von Verkehrsunfällen | Informationspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern kaum vollständig erfüllbar |
Technische Lösungen (wie Loop-Funktion, Sensoren) ermöglichen kurze, datensparsame Aufnahmen | Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen meist unzulässig |
Kurzzeitige, anlassbezogene Speicherung entspricht den Anforderungen der Datenschutzbehörden | Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Verwertungsverbote vor Gericht |
Transparente Nutzung und Dokumentation stärken das Vertrauen und Nachvollziehbarkeit | Rechtliche Unsicherheiten bestehen weiter, da gerichtliche Entscheidungen unterschiedlich ausfallen können |
Kann zur Schadensabwehr bei Fahrerflucht oder Vandalismus beitragen (bei Einhaltung aller Vorgaben) | Nutzung im Ausland ist oft noch schwieriger und je nach Land sogar komplett verboten |
Dashcam-Aufnahmen in der Praxis: Wie kurzzeitig und anlassbezogen muss gefilmt werden?
Dashcam-Aufnahmen in der Praxis: Wie kurzzeitig und anlassbezogen muss gefilmt werden?
In der Praxis kommt es auf die konkrete technische Umsetzung an. Die Aufzeichnung darf nicht einfach „so nebenbei“ laufen, sondern muss an einen klaren Auslöser gekoppelt sein. Das bedeutet: Die Kamera startet die Aufnahme nur, wenn ein relevantes Ereignis erkannt wird – etwa durch einen starken Ruck, abruptes Bremsen oder einen Aufprall. Manche Dashcams bieten Sensoren, die genau solche Situationen erfassen und dann automatisch die Aufnahme auslösen.
- Die Aufnahmedauer sollte sich auf wenige Sekunden vor und nach dem Ereignis beschränken – Datenschutzbehörden tolerieren meist maximal 30 Sekunden.
- Es empfiehlt sich, die Loop-Funktion so einzustellen, dass ältere Aufnahmen sofort überschrieben werden, wenn kein Ereignis gespeichert werden muss.
- Eine manuelle Auslösung der Aufnahme ist nur dann zulässig, wenn ein tatsächlicher Anlass besteht, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation.
Technisch gesehen ist es sinnvoll, die Empfindlichkeit der Sensoren so einzustellen, dass nicht jede kleine Erschütterung zur Speicherung führt. Zu viele „Fehlalarme“ könnten sonst die Anforderungen an die Kurzzeitigkeit unterlaufen. Die meisten modernen Dashcams bieten dafür individuelle Einstellungsmöglichkeiten.
Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft regelmäßig die gespeicherten Sequenzen und löscht nicht benötigte Aufnahmen umgehend. So bleibt die Nutzung der Dashcam nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch im grünen Bereich.
Informationspflicht im Straßenverkehr: Wie kannst Du die DSGVO-Anforderungen erfüllen?
Informationspflicht im Straßenverkehr: Wie kannst Du die DSGVO-Anforderungen erfüllen?
Die DSGVO verlangt, dass alle von einer Videoaufzeichnung betroffenen Personen klar und verständlich informiert werden. Im Straßenverkehr ist das eine echte Herausforderung, denn Du kannst ja schlecht jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer einen Infozettel reichen. Trotzdem gilt: Die Informationspflicht bleibt bestehen, auch wenn sie schwer umzusetzen ist.
- Hinweisaufkleber am Fahrzeug: Ein gut sichtbarer Aufkleber an der Windschutzscheibe oder am Heck informiert andere, dass eine Dashcam eingesetzt wird. Der Hinweis sollte mindestens das Symbol einer Kamera und einen kurzen Text enthalten, zum Beispiel: „Videoaufzeichnung zu Beweiszwecken im Schadensfall“.
- Kontaktinformationen bereitstellen: Ergänze den Hinweis um eine Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse), damit Betroffene sich bei Fragen oder Auskunftsersuchen an Dich wenden können.
- Datenschutzhinweis online: Für mehr Transparenz kannst Du auf dem Aufkleber einen Link zu einer ausführlichen Datenschutzerklärung angeben, etwa auf Deiner Website. So erfüllst Du die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO noch umfassender.
- Aktualität und Verständlichkeit: Achte darauf, dass alle Hinweise leicht verständlich und gut lesbar sind. Fachchinesisch oder Mini-Schriftgrößen sind tabu.
Auch wenn die perfekte Erfüllung der Informationspflicht im fahrenden Verkehr praktisch kaum möglich ist, solltest Du zumindest die genannten Maßnahmen umsetzen. So zeigst Du, dass Du die DSGVO ernst nimmst und minimierst das Risiko, bei einer Kontrolle oder im Streitfall Probleme zu bekommen.
Konkrete Beispiele: Was ist erlaubt, was verstößt gegen die DSGVO?
Konkrete Beispiele: Was ist erlaubt, was verstößt gegen die DSGVO?
- Erlaubt: Deine Dashcam zeichnet nach einem starken Aufprall automatisch eine 20-sekündige Sequenz auf, die ausschließlich das Unfallgeschehen dokumentiert. Die Aufnahme wird nicht gespeichert, wenn kein Unfallereignis erkannt wird. Hier liegt eine gezielte, zweckgebundene Nutzung vor, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
- Erlaubt: Du nutzt eine Dashcam, die erst bei einem außergewöhnlichen Ereignis – wie einem heftigen Bremsmanöver – die Aufnahme startet und nach kurzer Zeit wieder stoppt. Die übrigen Aufnahmen werden automatisch überschrieben. Die Speicherung erfolgt nur, wenn tatsächlich ein sicherheitsrelevanter Vorfall erkannt wird.
- Verstoß gegen die DSGVO: Die Dashcam läuft permanent während jeder Fahrt und speichert sämtliche Aufnahmen, auch wenn kein Vorfall eintritt. Selbst wenn Du die Videos regelmäßig löschst, ist das fortlaufende Filmen ohne konkreten Anlass nicht zulässig.
- Verstoß gegen die DSGVO: Du veröffentlichst ein Video aus Deiner Dashcam, auf dem fremde Kennzeichen und Gesichter deutlich zu erkennen sind, in sozialen Netzwerken oder auf Video-Plattformen. Das ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen ein klarer Verstoß gegen Datenschutzrecht.
- Verstoß gegen die DSGVO: Deine Dashcam nimmt auf einem Supermarktparkplatz stundenlang auf, um mögliche Beschädigungen am Fahrzeug zu dokumentieren. Die dauerhafte Überwachung eines öffentlichen Bereichs ohne konkreten Anlass ist unzulässig.
Diese Beispiele zeigen: Entscheidend ist immer der Anlass, die Dauer und der Umgang mit den Aufnahmen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder und Ärger – auch wenn die Technik mehr könnte.
Risiken und Sanktionen: Was droht bei Verstößen gegen die Datenschutzregeln?
Risiken und Sanktionen: Was droht bei Verstößen gegen die Datenschutzregeln?
Wer die DSGVO beim Einsatz einer Dashcam ignoriert, setzt sich einem echten Risiko aus – und das nicht nur auf dem Papier. Datenschutzbehörden in Deutschland verfolgen Verstöße durchaus konsequent. Sie können bereits bei einer Beschwerde von Betroffenen aktiv werden und müssen nicht erst auf einen größeren Skandal warten.
- Bußgelder: Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Einzelfall. Bereits bei erstmaligen Verstößen können dreistellige Summen fällig werden. Bei vorsätzlichem oder wiederholtem Fehlverhalten sind auch vierstellige Beträge möglich.
- Beschlagnahmung und Hausdurchsuchung: In besonders schweren Fällen, etwa bei Verdacht auf gezielte Überwachung oder Veröffentlichung sensibler Daten, kann die Polizei die Dashcam oder das Speichermedium sicherstellen. Auch Hausdurchsuchungen sind nicht ausgeschlossen.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Betroffene können Schadensersatz verlangen, wenn ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Das kann zusätzlich zu behördlichen Sanktionen teuer werden.
- Verwertungsverbot vor Gericht: Selbst wenn die Aufnahme einen Unfall beweist, kann das Gericht sie ablehnen, wenn sie unter Verstoß gegen die DSGVO entstanden ist. Damit entfällt der erhoffte Nutzen der Dashcam im Ernstfall komplett.
- Reputationsschäden: Wer durch einen Datenschutzverstoß auffällt, riskiert nicht nur Geldbußen, sondern auch einen Imageschaden – etwa wenn der Vorfall öffentlich wird oder in sozialen Medien die Runde macht.
Unterm Strich: Wer die Datenschutzregeln auf die leichte Schulter nimmt, muss mit mehr als nur einem erhobenen Zeigefinger rechnen. Die Konsequenzen können schnell unangenehm und teuer werden.
Dashcam als Beweismittel: Chancen und Unsicherheiten durch die DSGVO
Dashcam als Beweismittel: Chancen und Unsicherheiten durch die DSGVO
Dashcam-Aufnahmen können im Ernstfall entscheidend sein, wenn es um die Klärung von Unfallhergängen oder die Zuweisung von Schuld geht. Doch die DSGVO wirft dabei einen Schatten auf die vermeintliche Sicherheit, denn nicht jede Aufnahme wird automatisch als Beweis anerkannt. Gerichte wägen sorgfältig ab, ob das Interesse an der Wahrheitsfindung schwerer wiegt als der Datenschutz der gefilmten Personen.
- Einzelfallentscheidung: Die Verwertung einer Dashcam-Aufnahme liegt stets im Ermessen des Gerichts. Es gibt keine pauschale Zulassung oder Ablehnung – jeder Fall wird individuell geprüft.
- Abwägung der Interessen: Richter müssen abklopfen, ob die Aufnahme für die Aufklärung wirklich unverzichtbar ist oder ob mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Nur wenn die Aufnahme das einzige Mittel zur Wahrheitsfindung ist, stehen die Chancen auf Zulassung gut.
- Formale Anforderungen: Für die gerichtliche Verwertung ist entscheidend, dass die Aufnahme nicht manipuliert wurde und der Ablauf lückenlos dokumentiert ist. Fehlt die Nachvollziehbarkeit, kann das Gericht die Beweisführung ablehnen.
- Unvorhersehbare Rechtsprechung: Unterschiedliche Gerichte urteilen mitunter völlig verschieden. Während das eine Gericht eine Aufnahme akzeptiert, lehnt ein anderes sie unter ähnlichen Umständen ab. Eine klare Linie fehlt bislang.
Fazit: Wer auf die Dashcam als rettenden Joker im Streitfall setzt, muss mit Unsicherheiten leben. Ein Beweisvorteil ist möglich, aber keineswegs garantiert – die DSGVO bleibt ein Stolperstein, den man nicht ignorieren sollte.
Besonderheiten bei Parküberwachung durch Dashcams
Besonderheiten bei Parküberwachung durch Dashcams
Bei der Parküberwachung mit Dashcams gelten noch strengere Maßstäbe als während der Fahrt. Denn hier besteht das Risiko einer dauerhaften Überwachung öffentlicher oder halböffentlicher Flächen, was besonders kritisch gesehen wird. Datenschutzbehörden betrachten das anlasslose Filmen im Stand meist als gravierenden Eingriff in die Privatsphäre Dritter.
- Technische Steuerung ist Pflicht: Die Dashcam darf nicht kontinuierlich aufnehmen, sondern muss durch einen konkreten Auslöser – etwa einen Erschütterungssensor – aktiviert werden. Eine lückenlose Videoüberwachung ist nicht zulässig.
- Erhöhte Transparenzanforderungen: Da parkende Fahrzeuge oft länger unbeaufsichtigt sind, wird von Haltern erwartet, dass sie besonders deutlich auf die Videoüberwachung hinweisen. Ein gut sichtbarer Hinweis am Fahrzeug ist unverzichtbar.
- Aufnahmen im privaten Bereich: Wer auf privatem Grund parkt, muss auch die Rechte anderer Nutzer oder Besucher beachten. Selbst auf dem eigenen Stellplatz ist das wahllose Filmen nicht erlaubt, wenn fremde Personen oder Fahrzeuge erfasst werden.
- Speicherdauer strikt begrenzen: Die Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Eine automatische Löschung nach kurzer Zeit ist zwingend.
Die Parküberwachung per Dashcam ist also nur unter engsten Voraussetzungen datenschutzkonform. Wer hier leichtfertig handelt, riskiert besonders schnell Ärger mit Behörden oder Nachbarn.
Dashcam-Nutzung im Ausland: Was ist aus DSGVO-Sicht zu beachten?
Dashcam-Nutzung im Ausland: Was ist aus DSGVO-Sicht zu beachten?
Sobald Du mit Deiner Dashcam ins Ausland fährst, verlässt Du das vertraute Terrain der deutschen Datenschutzpraxis. Die DSGVO gilt zwar europaweit, doch die Umsetzung und Akzeptanz von Dashcams unterscheiden sich teils drastisch von Land zu Land. Manche Staaten erlauben die Nutzung unter strengen Auflagen, andere verbieten sie komplett – und wieder andere regeln die Verwertung von Aufnahmen ganz eigenwillig.
- Landesspezifische Gesetze prüfen: Informiere Dich vor der Fahrt über die geltenden Vorschriften im Zielland und in allen Transitländern. In Österreich etwa drohen bei unerlaubtem Filmen empfindliche Strafen, während in Großbritannien Dashcams weitgehend akzeptiert sind.
- Unterschiedliche Bußgeldrisiken: Wer sich nicht an die jeweiligen Regeln hält, riskiert im Ausland nicht nur Bußgelder, sondern im Extremfall auch die Beschlagnahmung der Kamera oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
- Datentransfer und Cloud-Speicherung: Werden Aufnahmen ins Ausland übertragen oder in der Cloud gespeichert, gelten zusätzliche DSGVO-Anforderungen an die Datensicherheit und den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Gerade bei grenzüberschreitender Speicherung ist besondere Vorsicht geboten.
- Beweiswert im Ausland: Selbst wenn eine Aufnahme in Deutschland zulässig wäre, heißt das nicht, dass sie im Ausland als Beweismittel anerkannt wird. Gerichte in anderen Ländern können Dashcam-Videos komplett ablehnen – oder sogar als illegal betrachten.
Unterm Strich: Wer mit Dashcam ins Ausland fährt, muss sich vorab schlau machen. Sonst drohen nicht nur Datenschutzprobleme, sondern auch ganz handfeste rechtliche Folgen, die den Urlaub oder die Geschäftsreise gründlich vermiesen können.
Praxistipps für eine DSGVO-konforme Nutzung Deiner Dashcam
Praxistipps für eine DSGVO-konforme Nutzung Deiner Dashcam
- Regelmäßige Überprüfung der Einstellungen: Kontrolliere die Konfiguration Deiner Dashcam in kurzen Abständen. Prüfe, ob die Speicherzeiten und Auslösemechanismen noch den aktuellen Datenschutzanforderungen entsprechen – Updates der Firmware können Einstellungen unbemerkt verändern.
- Vermeidung von Zusatzfunktionen mit Risiko: Deaktiviere Features wie GPS-Tracking oder Audioaufzeichnung, sofern sie für den eigentlichen Zweck nicht zwingend notwendig sind. Diese Funktionen erhöhen das Risiko einer unzulässigen Datenverarbeitung erheblich.
- Speichermedien sicher verwahren: Lagere SD-Karten oder andere Speichermedien so, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Aufnahmen erhalten. Ein verschlüsseltes Speichermedium bietet zusätzlichen Schutz vor Datenmissbrauch.
- Dokumentation der Nutzung: Halte schriftlich fest, zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen Du die Dashcam einsetzt. Eine kurze Notiz oder ein Protokoll kann im Streitfall belegen, dass Du datenschutzkonform gehandelt hast.
- Schulung weiterer Nutzer: Falls auch Familienmitglieder oder Kollegen das Fahrzeug nutzen, informiere sie über die korrekte und DSGVO-konforme Handhabung der Dashcam. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.
- Verzicht auf automatische Cloud-Backups: Verzichte möglichst auf die automatische Übertragung von Aufnahmen in Cloud-Dienste, insbesondere wenn der Serverstandort außerhalb der EU liegt. Das Risiko eines Datenabflusses ist hier besonders hoch.
Mit diesen Maßnahmen schaffst Du eine solide Grundlage für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Deiner Dashcam – und kannst Dich im Ernstfall auf eine saubere Dokumentation verlassen.
Zusammenfassung: So setzt Du Deine Dashcam datenschutzkonform ein
Zusammenfassung: So setzt Du Deine Dashcam datenschutzkonform ein
Um Deine Dashcam wirklich DSGVO-konform zu betreiben, kommt es auf Details an, die im Alltag oft übersehen werden. Entscheidend ist, dass Du die technische und organisatorische Umsetzung regelmäßig hinterfragst und auf neue Entwicklungen im Datenschutzrecht reagierst. Das bedeutet, nicht nur die aktuelle Gesetzeslage im Blick zu behalten, sondern auch Urteile und Empfehlungen der Datenschutzbehörden aktiv zu verfolgen.
- Reaktionsfähigkeit auf Rechtsänderungen: Passe Deine Nutzung an, sobald sich rechtliche Rahmenbedingungen oder technische Standards ändern. Das betrifft zum Beispiel neue Urteile, die den Einsatz von Dashcams konkretisieren, oder technische Innovationen, die eine noch datensparsamere Nutzung ermöglichen.
- Eigenverantwortliche Risikoabwägung: Prüfe im Zweifel selbstkritisch, ob der geplante Einsatz wirklich notwendig ist oder ob alternative, weniger eingreifende Maßnahmen existieren. Manchmal ist ein klassisches Unfallprotokoll oder eine Fotodokumentation nach dem Vorfall ausreichend.
- Verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblen Daten: Gehe mit den Aufnahmen so um, als wären es Deine eigenen Daten. Verzichte auf jede unnötige Weitergabe, auch wenn sie technisch einfach wäre. Die Sensibilität für Datenschutz wächst – auch bei Behörden und Gerichten.
- Vorausschauende Planung für Sonderfälle: Denke an Situationen wie Werkstattbesuche, Carsharing oder das Verleihen des Fahrzeugs. Kläre vorab, wie die Dashcam in diesen Fällen DSGVO-konform betrieben oder deaktiviert werden kann.
Ein datenschutzkonformer Einsatz der Dashcam verlangt also nicht nur Technikverständnis, sondern auch Aufmerksamkeit für rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Wer flexibel bleibt und mitdenkt, bleibt auf der sicheren Seite.
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FAQ: Dashcam und Datenschutz – Was musst Du wirklich wissen?
Darf ich eine Dashcam permanent während der Fahrt laufen lassen?
Nein, das anlasslose und dauerhafte Filmen mit einer Dashcam im Straßenverkehr ist nach DSGVO in Deutschland nicht erlaubt. Zulässig sind nur kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen, zum Beispiel im Falle eines Unfalls oder einer Gefahrensituation. Die Aufnahmen müssen automatisch überschrieben werden, sofern kein relevantes Ereignis gespeichert wird.
Welche Informationspflichten habe ich beim Einsatz einer Dashcam?
Du bist verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer über die Videoaufzeichnung zu informieren – zum Beispiel durch einen gut sichtbaren Hinweisaufkleber im Fahrzeug sowie eine Kontaktmöglichkeit. Zusätzlich empfiehlt sich der Verweis auf eine ausführliche Datenschutzerklärung online.
Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht immer zulässig?
Nein, ob eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel verwendet werden darf, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Es wird geprüft, ob das Interesse an der Aufklärung des Vorfalls das Datenschutzinteresse der gefilmten Personen überwiegt. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Was droht bei Verstößen gegen die Datenschutzregeln bei Dashcams?
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder, unter Umständen sogar Hausdurchsuchungen oder die Beschlagnahmung der Dashcam. Betroffene können außerdem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und Gerichte können Aufnahmen als Beweis ablehnen.
Ist die Nutzung von Dashcams im Ausland erlaubt?
Nein, nicht in jedem Land ist die Nutzung von Dashcams erlaubt. Besonders in einigen europäischen Ländern ist der Einsatz verboten oder nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig. Informiere dich daher immer vor einer Auslandsreise über die jeweilige Rechtslage.